Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit meiner Anmeldung erkläre ich mich mit folgenden Bedingungen einverstanden:
1. Geltungsbereich
Dorfgmües, Inh. R. Klarer, mit Sitz in 8800 Thalwil (nachfolgend «Dorfgmües») erbringt die vereinbarte Auslieferung oder Bereitstellung von Gemüseabotaschen ausschliesslich auf Basis der nachfolgenden allgemeinen Abovereinbarungen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung für ein neues Abo ist jederzeit möglich, sofern das saisonale Gemüseangebot in ausreichender Menge vorhanden ist.
3. Abogrössen und Preise
Es gibt zwei Abogrössen:
• Klein für CHF 29.-/Woche
• Family für CHF 41.-/Woche
Die Preise für alle Abovarianten orientieren sich an den Marktpreisen für in der Schweiz produziertes Bio-Gemüse. Der effektive Warenwert des Gemüsetascheninhalts variiert über die Saison hinweg.
Für die Option Heimlieferung, verrechnen wir zusätzlich zum Abopreis CHF 4.50/Woche für die Lieferorte Thalwil, Oberrieden, Gattikon. Für die Lieferorte Horgen, Rüschlikon und Langnau a.A. verrechnen wir CHF 5.50/Woche.
Bei einer Neuanmeldung erhältst Du zwei Dorfgmües Einkaufstaschen. Hierfür verrechnen wir ein Depot von CHF 20.-, welches Du bei Kündigung des Abos und Rückgabe der Taschen zurückbekommst.
4. Qualität der Produkte
In der Gemüsetasche findest Du saisonales Gemüse von Dorfgmües. Wir legen Wert auf ein abwechslungsreiches Sortiment und absolute Frische. Verschiedenste Faktoren sowie die Launen der Natur haben Einfluss auf die Ernte: Grösse, Gewicht und Qualität des Gemüses können wöchentlich, saisonal und jährlich variieren. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass wir Gemüse von regionalen Bio-Produzenten zukaufen.
5. Abholung/Heimlieferung/Depotstationen
Dorfgmües stellt von Anfang Mai bis Ende November Gemüsetaschen bereit. Ziel ist es, während 30 Wochen im Jahr, eine Gemüsetasche bereitzustellen. Bei sehr schlechten Wetterbedingungen behalten wir uns das Recht vor, den Saisonstart um zwei Wochen nach hinten zu verlegen. Bei einem verspätendem Saisonstart wirst Du rechtzeitig per E-Mail, mindestens zwei Wochen vorher, informiert.
Abholung: Die Gemüsetaschen können jeweils donnerstags bei der Dorfgmüesgärtnerei in Thalwil Mettli bezogen werden.
Heimlieferung: Die Heimlieferung der Gemüsetaschen erfolgt jeweils Donnerstagabend. Der genaue Zeitpunkt der Lieferung, kann nicht gewählt werden. Sollte zum Zeitpunkt der Lieferung niemand das Gemüse entgegennehmen können, deponieren wir die Gemüsetasche beim Hauseingang oder an einem vorher vereinbarten Ort an Deiner Adresse.
Depotstationen: Bei mindestens 4 Abonnenten, errichten wir nach Möglichkeit eine Depotstation in der entsprechenden Gemeinde/Quartier. Die Depots werden am Donnerstagabend befüllt und werden am Freitagabend wieder geleert.
Die Haftung von seitens Dorfgmües für Schäden am Gemüse, die während des Zwischenlagerns entstehen (z.B. Diebstahl, Hitze, Kälte etc.) ist hiermit explizit ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für die Option Heimlieferung als auch für die Option Depotbezug. Bei Nicht-Abholung besteht kein Anspruch auf Ersatz.
Die genauen Abhol- und Lieferzeiten werden auf unserer Website publiziert.
6. Liefergebiet
Unser Liefergebiet für die Heimlieferung, umfasst zurzeit die folgenden Gemeinden: Thalwil, Horgen, Oberrieden, Rüschlikon, Langnau a. Albis.
Bei mindestens 4 Abonnenten, errichten wir nach Möglichkeit eine Depotstation in der entsprechenden Gemeinde/Quartier. Diese muss sich am linken Zürichsee, zwischen Horgen und Zürich befinden. Die aktuellen Depotstationen, sind jeweils auf der Website von Dorfgmües ersichtlich.
7. Wechsel der Heimliefer-, Depot-, Abholoption
Während des Bestellvorgangs für ein Gemüseabo, muss angegeben werden, ob eine Heimlieferung, eine Abholung am Feld oder eine Abholung an einem Depot gewünscht wird. Während der Saison, ist ein Wechsel von der Abholoption zur Depotoption oder umgekehrt, jederzeit möglich, sofern die gewünschte Depotstation noch freie Plätze hat. Der Wunsch zum Wechsel muss mindestens 5 Tage im Voraus, per E-Mail, an Dorfgmües mitgeteilt werden.
Ein Wechsel von der Option Heimlieferung zur Depot- oder Abholoption oder umgekehrt, ist während der Saison nur einmal möglich. Der Wunsch zum Wechsel muss mindestens 5 Tage im Voraus, per E-Mail, an Dorfgmües mitgeteilt werden.
8. Abo-Pausen
Als kleiner Gemüsebaubetrieb, ist Dorfgmües auf eine exakte Anbau- und Ernteplanung angewiesen. Das Einlegen von Abo-Pausen, zum Beispiel bei Ferienabwesenheit, ist daher nicht möglich. Es ist jedoch möglich, das Gemüseabo während der Abwesenheit an eine Person aus dem Bekanntenkreis weiterzugeben. Änderungen der Lieferadressen während der Abwesenheit werden berücksichtigt, sofern sich die Adresse in dem Liefergebiet von Dorfgmües befindet. Die Adressänderung muss mindestens 5 Tage im Voraus, per E-Mail, an Dorfgmües mitgeteilt werden.
9. Bezahlung des Abos
Das Gemüse im Abo bezahlst Du zu Beginn der Saison, jeweils anfangs Mai. Alternativ kann das Abo in drei Raten bezahlt werden. Die Zahlungsoption wird während des Bestellvorgangs gewählt. Bei Ratenzahlung wird die erste Rate zu Beginn der Saison, jeweils anfangs Mai bezahlt. Die zweite und dritte Rate wird Anfangs August und Anfangs November bezahlt. Bei einer Anmeldung während der laufenden Saison, wird der Abobetrag anteilsmässig (verbleibende Zeit bis Ende Saison) in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, eine Mahngebühr in Rechnung zu stellen.
Wenn der Tascheninhalt ganz oder deutlich kleiner als geplant ausfällt, d.h. weniger als vier Gemüsesorten, dann schreiben wir Dir bis Ende November die Differenz, welche zu dem Abopreis entstanden ist, gut. Den Betrag berechnen wir anhand der Preisempfehlungen für Direktvermarkter von Bio-Suisse. Kleinere Ausfälle werden nicht gutgeschrieben, jedoch nach Möglichkeit bei einer der folgenden Gemüseausgaben mengenmässig kompensiert.
*Ausgeschlossen ist jegliches Recht auf Rückerstattung bei Ausfällen, welche auf Unwetter zurückzuführen sind, wie z.B. infolge von Hagel, Sturm oder Überschwemmung.
10. Kündigung des Abos
Die Kündigung eines Gemüseabos ist immer auf Ende einer Saison möglich (30. November). Die Kündigung muss bei uns schriftlich per E-Mail spätestens auf Mitte des Kündigungsmonats eintreffen (15. November). Erfolgt keine Kündigung, bist Du automatisch für das nächste Jahr wieder Gemüseabonnent.
11. Änderungen der Abovereinbarungen
Dorfgmües bleibt es vorbehalten, die vorliegenden Abovereinbarungen an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Änderungen der Abovereinbarungen werden Dir schriftlich per E-Mail bis spätestens zum 15. Oktober mitgeteilt. Erfolgt danach von Deiner Seite keine fristgerechte Kündigung, gelten für die Fortsetzung des Abos die neuen Abovereinbarungen als akzeptiert.
12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Im Falle von Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand liegt bei Bestellungen durch Kundinnen/Kunden am Wohnsitz der Kundin/des Kunden oder am Sitz von Dorfgmües.
(Stand November 2023)